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Menschenrechte – Unsere Positionierung

Unser Engagement für die Achtung der Menschenrechte

Als international tätiges Familienunternehmen steht Miele wie kaum ein anderes Unternehmen für hochwertige Haus- und Gewerbegeräte sowie für zuverlässige und langlebige Produkte. Ein respektvoller und verantwortungsvoller Umgang mit Mitarbeitenden und Lieferanten gehört zu den festen Werten des Unternehmens. Die Achtung der Menschenrechte ist für Miele in allen Geschäftsaktivitäten selbstverständlich und ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenskultur. Miele verpflichtet sich daher, die Menschenrechte zu achten, faire und sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten sowie im eigenen Geschäftsbereich und entlang der Lieferkette verantwortungsvoll und rechtskonform zu handeln.

Diese Grundsatzerklärung ist Bestandteil des Miele Responsible Business Framework (MRBF). Das Framework umfasst unsere Verpflichtungen und Erwartungen hinsichtlich einer verantwortungsvollen Unternehmensführung im eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber Geschäftspartnern weltweit. Kern des MRBF ist die Miele Responsible Business Policy, die den verbindlichen internen Standard für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln bei Miele bildet. Die darin beschriebenen Grundsätze, Anforderungen und Governance-Prozesse gelten für alle Unternehmen der Miele-Gruppe, auf die die Miele & Cie. KG oder die Miele Beteiligungs-GmbH direkt oder indirekt Kontrolle oder maßgeblichen Einfluss ausüben. Für Lieferanten legt der Miele Supplier Code of Conduct als weiterer Bestandteil des MRBF die entsprechenden verbindlichen Erwartungen und Anforderungen fest.

Standards und Anforderungen

Das MRBF basiert auf internationalen Standards, insbesondere der Internationalen Menschenrechtscharta, der ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sowie den Kernarbeitsnormen der ILO, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den Prinzipien des UN Global Compact, der UN-Kinderrechtskonvention sowie den menschenrechts- und umweltbezogenen Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).

Miele erwartet von Mitarbeitenden, Führungskräften sowie direkten und indirekten Lieferanten entlang der gesamten Wertschöpfungskette, dass sie die Menschenrechte achten, Risiken vermeiden und bei der Umsetzung geeigneter Präventions- und Abhilfemaßnahmen mitwirken. Dazu gehören insbesondere:

• das Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklaverei, Menschenhandel und anderen Formen unfreiwilliger Arbeit;

• faire, transparente und rechtskonforme Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten, Vergütung und Sozialleistungen;

• sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sowie wirksame Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen;

• die Achtung der Vereinigungsfreiheit, des Rechts auf Arbeitnehmervertretung und des sozialen Dialogs;

• der Schutz vor Diskriminierung, Gewalt, Belästigung, Einschüchterung, Vergeltungsmaßnahmen und unangemessenen Disziplinarmaßnahmen;

• die Verhinderung unrechtmäßiger Landnahme oder des unrechtmäßigen Entzugs von Land, die Achtung der Lebensgrundlagen sowie der menschenrechtskonforme Einsatz von Sicherheitskräften;

• die Einhaltung der umweltbezogenen Pflichten nach dem LkSG, insbesondere im Zusammenhang mit schädlichen Umweltveränderungen, Quecksilber, persistenten organischen Schadstoffen und gefährlichen Abfällen.

Die detaillierten Anforderungen sind in der Miele Responsible Business Policy, in internen Regelungen und Prozessen sowie im Supplier Code of Conduct beschrieben.

Risikomanagement und prioritäre Risiken

Miele verankert die menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in einem konzernweiten, risikobasierten ESG-Risikomanagementsystem. Ziel ist es, potenzielle und tatsächliche Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette systematisch zu identifizieren, zu bewerten und zu priorisieren sowie auf dieser Grundlage geeignete Maßnahmen abzuleiten.

Die Risikoanalyse wird regelmäßig, mindestens einmal jährlich, sowie anlassbezogen durchgeführt, insbesondere bei wesentlichen Änderungen der Geschäftstätigkeit, neuen Projekten oder begründeten Hinweisen auf mögliche Verstöße gegen menschenrechts- oder umweltbezogene Pflichten. Sofern entsprechende Anhaltspunkte vorliegen, werden auch indirekte Lieferanten in die Risikoanalyse einbezogen. Die Bewertung erfolgt anhand standardisierter Kriterien, insbesondere Länder-, Branchen-, Produkt- und Dienstrisiken, unter direkter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Beschaffungsstrukturen und Produktionsbedingungen der Miele-Gruppe sowie auf Grundlage interner und externer Erkenntnisse, Berichte, Selbstauskünfte, Auditergebnisse und weiterer geeigneter Informationen.

Die für das Geschäftsjahr 2024 durchgeführte Risikoanalyse hat unter Berücksichtigung der bei Miele bereits implementierten Regelungen, Verfahren und Kontrollmechanismen keine prioritären menschenrechts- oder umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich identifiziert.

Für direkte Lieferanten wurden menschenrechts- und umweltbezogene Risiken identifiziert, bewertet und priorisiert. Die wesentlichen Risiken in der Lieferkette betreffen die Nichteinhaltung von Anforderungen an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie schädliche Boden-, Wasser- und Luftverschmutzung. Die Ergebnisse der Risikoanalyse bilden die Grundlage für die risikobasierte Fortführung und Weiterentwicklung bestehender Präventions- und Kontrollmaßnahmen.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Miele leitet Präventionsmaßnahmen aus den Ergebnissen der Risikoanalyse ab. Im eigenen Geschäftsbereich umfassen diese insbesondere gezielte Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen, die Integration der Anforderungen in relevante Prozesse sowie bestehende Managementsysteme und Zertifizierungen, wie ISO 45001 für Arbeits- und Gesundheitsschutz und ISO 14001 für Umweltmanagement.

In der Lieferkette stellt der Supplier Code of Conduct eine wesentliche Präventionsmaßnahme dar. Er beschreibt die Erwartungen an Lieferanten hinsichtlich Menschen- und Arbeitsrechten, Umwelt, Integrität, verantwortungsvollen Lieferketten und Sorgfaltspflichten und wird risikobasiert in die Zusammenarbeit mit relevanten Lieferanten integriert. Je nach Risikolage können Dialogformate, Selbstauskünfte, Nachweise, Audits oder andere Kontroll- und Unterstützungsmaßnahmen eingesetzt werden.

Werden erhöhte Risiken, konkrete Hinweise oder tatsächliche Verstöße festgestellt, bewertet Miele den Sachverhalt, analysiert die Ursachen und legt geeignete Abhilfemaßnahmen fest. Im eigenen Geschäftsbereich dienen diese Maßnahmen dazu, Verstöße zu verhindern oder zu beenden. In der Lieferkette arbeitet Miele grundsätzlich gemeinsam mit dem betroffenen Lieferanten darauf hin, Risiken oder Verstöße zu beenden oder auf ein Mindestmaß zu reduzieren, insbesondere durch Maßnahmenpläne, Nachweise und Folgebeurteilungen. Eine Aussetzung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung wird nur als letztes Mittel in Betracht gezogen, wenn Risiken oder Verstöße nicht angemessen behoben werden.

Wird Kinderarbeit festgestellt, erfordert der besondere Schutzbedarf von Kindern einen spezifischen Abhilfeplan, der sich am Wohl des Kindes orientiert. Dieser kann unter anderem die sichere Entfernung des Kindes aus der Arbeit, den Zugang zu Bildung sowie geeignete Maßnahmen umfassen, um unbeabsichtigte negative Folgen für das Kind und seine Familie zu vermeiden.

Beschwerdeverfahren

Miele unterhält ein Beschwerdeverfahren, über das interne und externe Personen weltweit Hinweise auf menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken und Verstöße sowie Compliance-relevante Sachverhalte melden können. Meldungen können über ein von einem unabhängigen Dritten betriebenes Hinweisgebersystem eingereicht werden und – soweit gesetzlich zulässig – auch anonym erfolgen.

Das Beschwerdeverfahren wird von einem unabhängigen Ombudsmann betreut, der wie folgt erreichbar ist:

Dr. Carsten Thiel von Herff, LL.M.

Loebellstraße 4 D

33602 Bielefeld

Tel.: +49 521 557 333 0

Mobil: +49 151 58230321

E-Mail: ombudsmann@thielvonherff.de

Meldeplattform: www.report-tvh.com

Website: www.thielvonherff.de

Der Ombudsmann ist als unabhängiger Rechtsanwalt tätig. Er ist unparteiisch und unterliegt hinsichtlich der inhaltlichen Bearbeitung gemeldeter Sachverhalte keinen Weisungen des Unternehmens. Der Ombudsmann unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Auf Wunsch schützt er die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person.

Miele schützt hinweisgebende Personen vor Benachteiligung oder Vergeltungsmaßnahmen. Eingehende Meldungen werden geprüft und abhängig von ihrem Inhalt nach den etablierten Untersuchungs- und Folgeverfahren bearbeitet. Bei Meldungen, die die Miele Responsible Business Policy betreffen, werden die zuständigen Human Rights Officers einbezogen. Das Verfahren wird transparent durch öffentlich zugängliche Verfahrensregeln geregelt, in denen der genaue Ablauf, die Fristen und die Zuständigkeiten festgelegt sind.

Governance, Wirksamkeit und Berichterstattung

Die Geschäftsleitung verabschiedet diese Grundsatzerklärung und erhält mindestens einmal jährlich Bericht über die Umsetzung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten, die Ergebnisse der Risikoanalyse, wesentliche Vorfälle sowie die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen.

Die Verantwortung für die Entwicklung und Umsetzung der Miele Responsible Business Policy liegt bei den Human Rights Officers in Corporate Sustainability für den eigenen Geschäftsbereich von Miele sowie bei Procurement Excellence für die Lieferkette. Das Miele Responsible Business Steering Committee unterstützt die Weiterentwicklung des Frameworks und genehmigt wesentliche Änderungen. Die operativen Funktionen und die jeweils verantwortlichen Personen vor Ort setzen die Anforderungen in ihren jeweiligen Prozessen und Verantwortungsbereichen um.

Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie das Beschwerdeverfahren werden regelmäßig, mindestens einmal jährlich, sowie anlassbezogen auf ihre Wirksamkeit überprüft. Relevante Aktivitäten und Entscheidungen werden nachvollziehbar dokumentiert und im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen berichtet. Diese Grundsatzerklärung wird jährlich sowie anlassbezogen überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Miele Geschäftsleitung